von Schubdüse » Freitag 10. August 2007, 13:43
Erstmal wäre es gut zu wissen warum das Amt die Anzahl der Sitzte auf zwei reduziert hat.
Hab ihr ihn etwa als LKW angemeldet?
Ich hatte mir im April einen alten Feuerwehr LT 31 gekauft.
Diesen mußte ich zwangsweise zu was anderem umschlüsseln lassen.
Mehr als zwei Sitzplätze wollte ich auch.
Da es ein Benziner ist und deshalb die Steuern erträglich sind, habe ich einen Kombinationskraftfahrzeug draus machen lassen (keine Gewichtsbesteuerung).
Um weitere drei Sitzplätze eingetragen zu bekommen hat mir mein TÜV-Prüver folgendes gesagt.
1. ich soll mir eine x-beliebige Sitzbank kaufen (die vom T3 passen super)
2. mindestens 50% des Innenraumes müssen zur Personenbeförderung dienen, gemessen vom hinteren ende ds Gaspedals bis zum hinteren ende das Rücksitztes.
3. Sitzbank und Gurte (falls nicht im Sitz integriert) müssen mit mindestens M8 Schrauben (Festigkeit mindestens 8.8) durch den Fahrzeugboden geschraubt, befestigt werden.
Wobei ich M10 Schrauben bei der T3 Sitzbank angemessener finde da die Gurte in der Sitzbank integriert sind.
Als Gurte genügen Beckengurte.
4. Auf der Unterseite des Fahrzeugbodens müssen alle Schrauben mit mindestens 100mm x 100mm Stahlblech (3mm dick) als "Unterlegscheibe" versehen werden damit sich die Schrauben nicht durch den Blechboden ziehen.
5. es müssen genügend Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein (Fenster!!!) und Schiebetüren müssen sich von innen öffnen lassen.
6. es muß eine direkte Komunikation und eine direkte Sicht mit dem Fahrer möglich sein.
Je nachdem als was du deinen LT angemeldet hast trifft Punkt 2 warscheinlich NICHT auf dich zu.
Falls dein LT ein LKW ist bekommst du maximal einen dritten Platz vorne eingetragen.
Als Womo sollten weitere drei Plätze hinten aber kein Problem sein, sofern du alle Bedingungen erfüllst.
Um Leergeld zu vermeiden empfehle ich dir kurz beim TÜV vorbei zu fahren und ihm dein Anliegen zu erklären. Zumindest unser TÜV steht immer gerne mit Rat und Tat zur Seite (dickes Lob !!!).