fernwehfeuerwehr hat geschrieben:Wow, super. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Würde dann Möglichkeit 3 funktionieren?
Händlerkennzeichen vom Bodensee holen, mit diesem hochfahren, an den LT und dann damit wieder runter?
LG Mira
EDIT: Mist, geht auch nicht.
Sowohl mit Händlerkennzeichen/rotes Kennzeichen als auch mit Überführungskennzeichen darf man maximal bis zum nächsten TÜV fahren.
Quelle Händlerkennzeichen:
http://www.noz.de/deutschland-welt/gut- ... ennzeichen
Quelle Kurzzeit: ADAC
https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeu ... eId=181362
Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für Wohnmobile oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung ändert sich nichts, sie werden weiterhin als Pkw oder Lkw eingestuft.
fernwehfeuerwehr hat geschrieben:So, ich hab mich zwischenzeitlich durch die Untiefen des Internets gelesen und die roten Kennzeichen zu verleihen ist strafrechtlich verboten.https://www.bussgeldkatalog.org/autoken ... nnzeichen/
Das Autohaus würde ja seine Versicherung riskieren falls ich auf der Überführungsfahrt einen Unfall baue.
Unsere Lösung ist nun: Freund vorschicken, der soll dort versuchen es über den TÜV zu bekommen und es dann herunterfahren. Wenn nicht komme ich mit einem Bekannten und dem Tieflader nach und hole es auf die Art. Also einfach beides hintereinander kombiniert...
Das Leergewicht steht in den Fahrzeugpapieren. Im Zweifel beim Tüv wiegen lassen.
fernwehfeuerwehr hat geschrieben:Das Leergewicht steht in den Fahrzeugpapieren. Im Zweifel beim Tüv wiegen lassen.
Bezieht sich denn das Leergewicht in den Papieren auf das Fahrzeug mit Löschausbau?
Leergewicht steht ja mit 2,2t drin bei uns, nur wissen wir nicht ob da die Löschsachen mitgewogen worden sind oder nicht.
Du hast doch auch ein alten Feuerwehr LT, weißt du was der bei dir leer wiegt?
Das Gewicht brauchen wir ja nur damit wir wissen ob wir einen kleineren und damit auch günstigeres Transportgespann mieten können oder ob wir das große und teurere brauchen.
Wiegen lassen beim TÜV würde uns allerdings 70€ Kurzzeitkennzeichen kosten, damit wär die Ersparnis ja futsch und wir könnten gleich auf Nummer Sicher gehen und das große Gespann mieten.
Liebe Grüße vom See
Mira und Andi
fernwehfeuerwehr hat geschrieben:Das Leergewicht steht in den Fahrzeugpapieren. Im Zweifel beim Tüv wiegen lassen.
Bezieht sich denn das Leergewicht in den Papieren auf das Fahrzeug mit Löschausbau?
Leergewicht steht ja mit 2,2t drin bei uns, nur wissen wir nicht ob da die Löschsachen mitgewogen worden sind oder nicht.
Du hast doch auch ein alten Feuerwehr LT, weißt du was der bei dir leer wiegt?
Das Gewicht brauchen wir ja nur damit wir wissen ob wir einen kleineren und damit auch günstigeres Transportgespann mieten können oder ob wir das große und teurere brauchen.
Wiegen lassen beim TÜV würde uns allerdings 70€ Kurzzeitkennzeichen kosten, damit wär die Ersparnis ja futsch und wir könnten gleich auf Nummer Sicher gehen und das große Gespann mieten.
Liebe Grüße vom See
Mira und Andi
syncromat hat geschrieben:Bei einem 88er würde ich den Saisonmäßig Zulassen als das,was er jetzt auch laut Papieren ist.In zwei Jahren dann ein H-Kennzeichen und fertig.
Cologne LT hat geschrieben:syncromat hat geschrieben:Bei einem 88er würde ich den Saisonmäßig Zulassen als das,was er jetzt auch laut Papieren ist.In zwei Jahren dann ein H-Kennzeichen und fertig.
Das geht leider nicht! Bei "So.KfZ Löschfahrzeug" muss vor einer zivilen Zulassung umgeschlüsselt werden.
syncromat hat geschrieben:Cologne LT hat geschrieben:syncromat hat geschrieben:Bei einem 88er würde ich den Saisonmäßig Zulassen als das,was er jetzt auch laut Papieren ist.In zwei Jahren dann ein H-Kennzeichen und fertig.
Das geht leider nicht! Bei "So.KfZ Löschfahrzeug" muss vor einer zivilen Zulassung umgeschlüsselt werden.
Auch nicht schlimm,für die knapp 2 Jahre kommt man mit Saisonkennzeichen schon halbwegs bezahlbar durch.
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