Eckige Scheinwerfer können im Normalfall bleiben, sofern der TÜV-Prüfer seinen Anforderungskatalog genau gelesen hat:
"Umbau auf anderen Typ oder andere Ausstattung:
Beispiele: Ein Umbau vom MG B „Gummiboot“ auf „Chrommodell“ ist möglich, da
beide
Fahrzeuge aus gleicher Typenreihe hervorgegangen sind.
Jedoch ist ein Umbau der Heckpartie eines Mercedes 220 SEb auf 230 SL
generell nicht möglich, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als
20 Jahren."(Auszug aus dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern des TÜV-Süd -
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... v_Sued.pdf)
Ob das Modell mit runden oder eckigen Scheinwerfern ausgestattet ist, ob Du die alten Blechstoßstangen oder die neueren Kunststoffteile montierst oder gar die eingefassten Rückleuchtengläser und den klobigen Plaste-Grill der letzten Serie, ist - soweit man aus dem Katalog herauslesen kann - auf gut Deutsch
absolut scheißegal (man verzeihe mir die Ausdrucksweise :) ).
Denn unsere LTs wurden gut 20 Jahre
in einer Typenreihe gebaut. Derartige Änderungen auf die Optik eines jüngeren Modells aus derselben Typenreihe (oder umgekehrt - auf ältere Optik) sind zulässig.
Falls Du stattdessen (wie auch immer) 'nen Grill und die Scheinwerfer von 'nem LT II ab '96 drangebastelt hättest, sähe das natürlich anders aus, da er - obwohl er auch den Namen LT trägt - ein vollkommen neu konstruiertes Fahrzeug ist.
Letztendlich hängt aber natürlich alles vom jeweiligen Prüfer ab. Ich würde mir mal den Katalog aufmerksam durchlesen und mit meinem Fahrzeug alle Punkte abgleichen, die bezüglich H-Kennzeichen fraglich erscheinen. Wenn ansonsten an dem Fahrzeug alles verkehrssicher ist und einer normalen HU standhalten würde - einfach mal beim TÜV vorbeifahren.
Vor der Anmeldung zur Begutachtung - also
vor dem Bezahlen! - dann mal den Herrn Ingenieur zum unverbindlichen kurzen Plausch bitten. Erwähnen, dass man vorab bemüht war, sich einigermaßen kundig zu machen und unter Bezugnahme auf das MGB-Beispiel aus dem Anforderungskatalog mal die rechteckigen Scheinwerfer ansprechen. Freundlich anfragen: "Würde das dann also so in Ordnung gehen?!?"
Wenn der Prüfer da schon die Zähne fletscht, sich nur widerwillig drauf einlässt oder sonst irgendwie zögert - ab durch die Mitte!
Denn selbst, wenn dann später im Bericht nicht die Facelift-Front als Hinderungsgrund für's "H" auftaucht, isses unter Garantie irgendwas anderes.....und wenn's die Summe aus irgendwelchen Kleinigkeiten wie falsch eingestellten Scheinwerfern und 'nem durchgebrannten Blinkerbirnchen sein muss. Zum "H" braucht's ja auch 'ne aktuell bestandene HU...und wer suchet, der findet.
Erntet man ob seiner freundlichen Anfragen dagegen irgendwas im Sinne von: "Schön, dass Sie sich schonmal etwas schlau gemacht haben, da seh ich jetzt soweit keine Probleme wenn sonst nix ist..." , dann würde ich die Kohle ruhigen Gewissens investieren.
Hab' das Ganze demnächst auch noch vor mir - sobald mein Dickschiff nochmal 'ne kleine Schönheitskur hinter sich gebracht hat. Die 30 hat der LT schon voll und den passenden Prüfer hab' ich auch schon. Als ich vor 'nem Jahr 'ne Vollabnahme (meine Ex-FW ist aus Österreich) bei ihm machen ließ, war er recht kooperativ, was meine Wünsche u.a. bezgl. Eintragungen und Typisierung des Wagens anging. So konnte z.B. die Blaulichtanlage abgedeckt und ohne Birnchen auf dem Dach bleiben und gemeinsam haben wir die Einbauposition für die Rücksitzbank ausgemessen, damit der LT trotz kurzem Radstand und 5 Sitzen als LKW laufen kann und mir das Finanzamt nicht in die Quere kommt. Hat sich ausgiebig Zeit genommen der Mann.....und man hat gemerkt, dass er sich Mühe gegeben hat und ehrliches Interesse da war, mein Fahrzeug in technisch und finanziell vernünftigem Rahmen auf die Straße zu bringen. So jemanden kann man sich nur wünschen. Da hab' ich davor echt andere erlebt, die ohne plausiblen Grund/gesetzliche Grundlage einfach mal pauschal gegen alles waren....ob "H" oder nicht hängt also ähnlich wie die meisten Dinge beim TÜV absolut vom Sachverstand und Willen des Prüfers ab.
Wünsche viel Erfolg
Steffen