Hab noch was vergessen: Falls die Änderung Auswirkung auf die Kfz-Besteuerung hat, solltest Du dies dem FA anzeigen, damit ab dem Tag an dem der neue Fahrzeugschein erstellt worden ist, die Steuer neu berechnet werden kann.
Das kannst Du ruhig später irgendwann mal machen. Stichtag ist immer die Feststellung der Zulassungsstelle und nicht das Datum Deines Schreibens. Laß Dir da nichts erzählen vom FA. Das haben die bei mir auch mal versucht, mussten sich aber schnell wieder korrigieren.
