Hallo Tömsken,
zum Thema Ablastung. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt beim LT 40 4x4 regulär 4.400 kg. Eine Ablastung auf 3.500 kg bedarf in Deutschland definitiv keiner Bestätigung des Herstellers sondern verpflichtet nur Dich, dieses zulässige Gewicht einzuhalten.
Mein LT 40 4x4 geschl. Kasten (Ex-Feuerwehr), Baujahr 1989 wurde nur mit Sachverständigengutachten auf 3.500 kg abgelastet (und von der Zulassung in die Papiere eingetragen) und ebenfalls mein T3 Syncro (wegen geringer Tragfähigkeit der Leichtmetallfelgen) von 2.880 kg auf 2.400 kg. Alles ohne Herstellerbescheinigung von VW. Geh zu einer Werkstatt Deines Vertrauens und schick die mit dem LT zu ihrem befreundeten Prüfer/Sachverständigen. Gleiches gilt auch für die H-Zulassung (vor umfangreichen Umbauten). Dann klappt das schon.
Mein LT 40 ist somit als LKW bis 3,5 t als geschlossener Kasten zugelassen, darf schneller als 100 km/h fahren (was man gar nicht möchte oder kann, hihi) und beim ADAC als LKW versichert. Alles sehr preiswert. Das Leergewicht im komplett nackten Zustand bei mir übrigens 2.560 kg (ohne Reserverad). Mit Schalldämmung, Wärmedämmung und Wohnmobilausbau komme ich am Ende voraussichtlich auf ca. 3.100 bis 3.200 kg. Für den Urlaub zu zweit reicht uns eine Zuladung von 300 bis 400 kg. Zumal wohl nur in Österreich recht streng kontrolliert wird. Dort fahre ich dann eben mit halber Tankfüllung und nur wenig Wasser an Bord
. Überschreitung der 3,5 t ist ja nicht für den LT schädlich sondern nur im Einzelfall für den Geldbeutel und man muss in "good old Austria" schlimmstenfalls Balast abwerfen.
Das Thema Sitzbank auf der Höhe Schiebetür(en) habe ich ebenfalls mal mit meiner Werkstatt diskutiert aber (noch) nicht realisiert, weil kein Bedarf. Anmerkung: habe zwei Schiebetüren, jeweils mit Fenster. Ergebnis: eine Dreiersitzbank ist grundsätzlich kein Problem, aber die Sitzbefestigungen müssen durch den Boden hindurch fest mit dem Fahrzeugrahmen verbunden werden. Hier kann sich sicherlich Diskussionsbedarf mit dem Sachverständigen ergeben ob man 2, 3 oder 4 Befestigungspunkte benötigt. Aber wenn man sich an der Befestigung der regulären 3er Mittel-Sitzbank des T3 orientiert, dann kann man wohl nichts falsch machen, denn die ist ja zugelassen.
Trennwand: Mein Sohn hat auch einen T3 Syncro (ehemaliger Krankenwagen) mit Trennwand zur Fahrerkabine. Er hat auf Höhe Schiebetür eine 3er Sitzbank für die Kinder eingebaut. War wg. Befestigung am Rahmen und wegen einem kleinen Schiebefenster in der Trennwand (zur Kommunikation) auch kein Problem. Wenn die Kinder hinten zu laut sind, macht er das Fenster einfach zu
.
Entscheidend für Dich scheint mir zu sein, ob Du im Alltag i.d.R. mit 3,5 t hinkommst. Nur wegen ein paar sporadischen Transportfahrten mit 4 t - m.E. geschenkt. Aber wenn Du mit Ausbau schon ein Leergewicht von
>3.300 kg auf die Waage bringst, dann fährst Du ja praktisch immer am Limit oder darüber. Da würde ich nicht ablasten. Also auf zur nächsten Kiesgrube und den Wagen für max. 10 EUR wiegen lassen und dann eine fundierte Zuladungsprognose ...
Unterlagen könnte ich Dir bei Bedarf zukommen lassen (PN). Habe für die Eintragung der Räder 9,5R17,5 von einem Forumsmitglied ebenfalls Papiere bekommen und die Eintragung war problemlos - ohne Tachoangleich obwohl der LT bei Tacho 80 km/h reale 81 bis 82 km/h fährt.
Gruß
Tom