Steht auch haarklein in der STVZO.
Weiterhin ist auch darauf zu achten, daß Schilder, Tafeln etc. so am Fahrzeug befestigt sid, daß sie den Fußgängerschutz nicht beeinträchtigen, (als "Ladung") sicher befestigt sind und als festes Zusatzanbauteil eine diesbezügliche ABE besitzen. In Letzterer steht zumindest bei den von mir bisher verbauten Tafeln (Klapp-Warntafeln für LkW, die gern auch am WoMo angebaut werden) eindeutig drin, daß sie nur im ruhenden Verkehr aufgeklappt werden dürfen.
So ein paar kleine Fallstricke, die ein gewiefter Polizist durchaus mal negativ auslegen könnte, gibt es dann doch schon

Gruß
Roman