Servus Günter,
da brauchst Du idR. vor der Eintragung bei der Behörde ein Privatgutachten*.
Worauf es da ankommt, habe ich schon öfter zitiert, z.B. in diesem Beitrag:
viewtopic.php?f=95&t=16255&p=85700#p85700Ich habe das sogar für die Eintragung der serienmäßigen Dimension 225/75 R17,5 gebraucht, als ich auf die serienmäßigen 17,5"-Felgen umgestiegen bin!
Wenn der Tacho angeglichen werden muß, wird die Originaldimension nicht mehr eingetragen!
Andernfalls, achte darauf, wenn Du Wert darauf legst, daß die Originaldimension (oder ggf. die modernere Umschlüsselung 235/85R16) erhalten/eingetragen bleibt.
Bis zu drei Dimensionen kann man gleichzeitig eingetragen haben, die dürfen sich aber, wie gesagt, im Abrollumfang nicht wesentlich unterscheiden.
*Vielleicht gehts auch ohne Gutachten,, wenn sich noch jemand mit der Eintragung dieser Dimension meldet, und Du findest einen wohlwollenden Behördenprüfer, der dir "abkauft", daß die Fahrzeuge vergleichbar sind!
Gruss Josef