Was soll denn der Mist. Da biete ich auf den Tilger bei Ebucht und jetzt wird er hier privat verkauft, obwohl ich schon ein Gebot abgegeben habe. Da würde mich ja mal die Rechtslage interessieren.
das habe ich verbockt, ich hätte das Teil erst einmal hier im Forum anbieten sollen. Rechtlich ist aber alles in Ordnung, man kann bei Ebay bis 12 Stunden vor Ablauf ohne Angabe von Gründen eine Auktion abbrechen. Du hättest mich ja mal über Ebay kontaktieren können, jetzt ist der Tilger verkauft.
die rechtslage ist eindeutig und peter hat echt was verbockt. der zum zeitpunkt der beendigung höchstbietende hat das recht auf den zur auktion stehenden artikel. bzw der anbieter hat eine lieferschuld. also kann peter schon mal schauen wo er für olaf einen gleichwertigen ersatz her bekommt. oder peter muss an olaf schadensersatz zahlen. das der artikel weder verschwunden noch während der auktion einen defekt erlitten hat ist wohl unbestreitbar.