Sven Strumann hat geschrieben:bei mir steht in Kürze auch die Eintragung der Felgen an, ich bin bislang nicht dazu gekommen.
Sven Strumann hat geschrieben:Welche Begründung hatte der TÜV denn bezüglich des Abrollumfangs?
TÜV hat geschrieben:Also die Felgen könne man mit einer Einzelabnahme eintragen. Die von Ihnen gewünschte Reifengröße ist zu groß. Sie müssen Reifen verbauen, welche im Abrollumfang max. 5% abweichen, da Sie sonst einen Nachweis benötigen, dass die Bremse noch ausreichgend ist. Je geringer jedoch die Abweichung im Abrollumfang wird, desto einfacher wird die Abnahme. Da bereits ab eine Differenz von 1,5% ein Tachonachweis benötigt wird.
macole hat geschrieben:Falls dir die Eintragung der 37x12,5-16 was bringt, kann ich dir gerne mal ne Kopie zukommen lassen.
macole hat geschrieben:Hallo Stefan,
wäre schön, mal zu hören, ob du mit der von mir gesendeten Zulassungsbescheinigung etwas anfangen konntest. Hast du sie in deinem Posteingang gefunden?
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