Dritter Bericht
Die am 25.05.2013 genannte Wochenfrist ist überschritten. Untätig war ich aber nicht:
Am 27.05.2013 war ich gegen 15:00 Uhr bei der montags bis 17:00 Uhr geöffneten Zulassungsstelle. Der dortigen Sachbearbeiterin gab ich zur Ablastung das TÜV-Schreiben und zur Schadstoffklasse mein folgendes Schreiben. Dieses und meinen Widerspruch zitiere ich im Wortlaut, um das Erstellen ähnlicher Schreiben zu vereinfachen.
"Wohnmobil VW WV2ZZZ21ZTHxxxxxx - Abgasnorm 93/59 EWG III und Schadstoffklasse S1
Sehr geehrte Damen und Herren,
das o.g. Fahrzeug erfüllt die Abgasnorm 93/59 EWG III und damit die Schadstoffklasse S1.
Die Abgasnorm ist belegt durch den Klartext „Fz. entspr. 93/59 EWG III“. Dieser Klartext steht im ursprünglichen Kfz-Brief - BG ... - (Seite 2), in der Datei Zevis (Bemerkungen) und in der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I - MKK-K-... - (Feld 22) vom ... [Jahr 2009].
Die Schadstoffklasse S1 ist für diese Abgasnorm belegt durch Verkehrsblatt 23/2006 (Seite 867). Sie ergibt hier den Abgasschlüssel „0650“.
Die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I ist unzutreffend bezüglich Abgasschlüssel „0088“ (Feld 14.1) und -text “Emissionskl. nicht bek.“ (Feld 14). Sie ist auch unzutreffend bezüglich des Schlüssels „16“ (Feld J), da die zulässige Gesamtmasse die dortige Grenze 2.800 kg übersteigt.
Dies betrifft keine technische Änderung. Es erfordert daher kein Sachverständigengutachten.
Bitte beachten Sie dies beim Ausstellen der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I."
Die Sachbearbeiterin sagte, das sei kein TÜV-Schreiben. Ich erwiderte, das sei mir bekannt. Sie fragte, was sie damit machen solle. Ich antwortete "Lesen und das benannte Verkehrsblatt anwenden." Sie ging zu einem Kollegen, der später das Wohnmobil besichtigte und (wie ich leider erst zuhause im Internet las) Kfz-Sachverständiger in der Zulassungsstelle ist. Dieser Kollege sagte, er müsse die An- und Ummeldungen bearbeiten und habe keine Zeit. Darauf ging die Sachbearbeiterin zu einem zweiten Kollegen. Details nennt mein Widerspruch
"Wohnmobil VW WV2ZZZ21ZTHxxxxxx - Widerspruch gegen Emissionsklasse „ “ (leer)
Amtliches Kennzeichen GI - xx xxx - Abgasnorm 93/59 EWG III und Schadstoffklasse S1
Sehr geehrte Frau ... [Sachgebietsleiterin Zulassung],
hiermit lege ich Widerspruch ein gegen die Einstufung meines Fahrzeugs in Emissionsklasse „ “.
Ich beantrage, das Fahrzeug ohne Beteiligung eines externen Kfz-Sachverständigen in Emissionsklasse S1 einzustufen.
Zur Begründung verweise ich auf beiliegendes Schreiben, dass auch Ihrem Herrn ... vorlag. Dieses ergänze ich wie folgt:
Unstreitig ist - da Ihre Mitarbeiter den Text übernahmen - der Klartext „Fz. entspr. 93/59 EWG III“.
Unstreitig ist auch, dass mein Hinweis auf Verkehrsblatt 23/2006 Blatt 867 nicht ein Schreiben eines Kfz-Sachverständigen ist.
Streitig ist, ob Ihre Mitarbeiter die Bescheinigung eines Kfz-Sachverständigen verlangen dürfen.
Ich vertrete die in der Anlage und im Zulassungsantrag dokumentierte Auffassung, dass vorbenannter Klartext eindeutig und i.V.m. dem benannten Verkehrsblatt verbindlich ist auch für Ihr Sachgebiet. Dessen Verlangen, einen Kfz-Sachverständigen zu beteiligen, ist nicht zulässig.
Herr ... war nicht bereit, das von mir exakt benannte und in Ihrem Haus verfügbare Verkehrsblatt auch nur anzuschauen, geschweige denn umzusetzen. Er sagte am Montag gegen 16:00 Uhr, Sie seien nicht erreichbar. Denn Ihre Arbeitszeit als Leiterin des Sachgebietes korrespondiere nicht mit dessen Öffnungszeiten.
Daher lege ich den Widerspruch schriftlich ein."
Die Eintragung der Ablastung war unproblematisch gewesen, der TÜV-Termin ebenfalls: die Sachbearbeiterin übernahm 06/2014 vom HU-Bericht aus Juni 2012, obwohl die dortige Zwei-Jahres-Frist bei 3.600 kg zGG falsch war. Das halte ich für im Ergebnis richtig, da die Auflastung des Wohnmobils vor Ablauf der Jahresfrist auf die ursprünglichen 3.500 kg zurückgenommen wurde.
Meine Formulierung "Ich vertrete die ... im Zulassungsantrag dokumentierte Auffassung, ..." verweist auf eine von mir im Antrag handschriftlich eingefügte Notiz, mit der ich der von der Sachbearbeiterin vorgedruckten Schadstoffklasse " " widersprach. Das hatte die Sachbearbeiterin zur Frage veranlasst, ob ich die Zulassung nicht beantrage. Ich hatte geantwortet "doch, aber mit diesem Zusatz" und (erfolgreich) eine Kopie meines Antrags "analog § 299 Absatz 1 ZPO" ("Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften [zum Preis von 0,50 €/Seite] erteilen lassen.") verlangt.
Am Wochenende war ich beim User runner1603, der u.a die Monroe-Stoßdämpfer einbaute. Währenddessen löste ich die sehr zahlreichen Aufkleber ab. Dabei erkannte ich, dass Aufkleber auch zum Verdecken kleiner Macken geeignet sind. Das veranlasste mich, bei jedem weiteren Aufkleber erst zu prüfen, ob dessen Untergrund eben ist.
Zur Schadstoffklasse erhielt ich am 03.06.2013 einen Anruf der o.g. Sachgebietsleiterin. Sie sagte, mein Widerspruch werde mit Experten beraten und voraussichtlich am 06.06.2013 entschieden. An diesem Tag erhielt ich eine Email, die Zulassungsstelle habe meinem Widerspruch stattgegeben. Daher war ich am Nachmittag dort und erhielt (kostenlos) eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früherer Kfz-Schein). Dort steht jetzt in Feld 14.1 "0650" und damit Schadstoffklasse S1. Das ergibt bei der Kfz-Steuer 320,- € statt 480,- € p.a.
Auch das Thema "Grüne Plakette" habe ich nicht unbearbeitet gelassen. Ein Ergebnis ist eine mündliche Mitteilung des Inhabers von
http://www.indestra.de. Dieser sagte, er könne mittels Katalysator und Partikelfilter alle (?) LT-I mit Sechs-Zylinder-Dieselmotor zu dieser Plakette berechtigen. Das erfordere inkl. TÜV-Abnahme 1,5 bis 2 Arbeitstage und bei einem Fahrzeug 3.200,- €. Es ergebe Euro 3 und Partikelminderung PM2 und damit die "Grüne Plakette". Euro 4 erfordere Geräuschklasse G1 und dafür unter dem Motor eine Schallschutzhaube. Diese sei selten eingebaut worden und daher kaum erhältlich.
Diese Mitteilung werde ich detaillieren und dem Inhaber als Entwurf vorlegen. Für den dann autorisierten Text und eine Umfrage zum Kaufinteresse werde ich einen gesonderten Thread erstellen.
Parallel verbessere ich die Schalldämmung. Denn die Lautstärke stört mich nicht weniger als das Fehlen der Plakette.
Gruß
Manfred