von drinkthing » Dienstag 5. August 2008, 11:01
Grundsätzlich muß man nicht nachrüsten, wenn die Sitzplätze eingetragen sind.
Außer der Gesetzgeber beschließt das halt, das muß man.
Wenn ich es richtig im Kopf habe, dürfen die ungesicherten Personen allerdings nur quer zur Fahrrichtung sitzen, da sie dann im Falle eines unfalles durch Schränke oder ähnliches gefangen werden.
In Fahrtrichtung sitzen heißt, bei Unfall komplett durch Fahrzeug segeln und als erster vorne sein.
Eine Nachrüstung dürfte zudem schwierig sein, da der Aufbau ja nicht wirklich halt bietet und hier mit einem extra Metallbock, -rahmen gearbeitet wird.
Schraube mit Scheibe durch die rückwand ist beim auffahren auch nicht toll, wenn man sich mal Bilder von verunglückten Mobilen oder WoWa´s anschaut.
Gruß Axel