zumindest zur G607 kann ich was beitragen:
Es dient als Grundlage für den Betrieb, die Instandhaltung und die Prüfung von Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, betrieben in der Gasphase, in:
Freizeitfahrzeugen (Wohnwagen, Wohnmobile) und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen, die entsprechend DIN EN 1949 oder DVGW-Arbeitsblatt Entwurf G 607:1996-03 oder früher installiert sind;
Mobilheimen, die nach DIN EN 1949 installiert worden sind.
Die Technische Regel Flüssiggas (TRF 2021) verweist für die Errichtung von Flüssiggasanlagen in Mobilheimen, mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h und 30 mbar, auf die Anforderungen der DIN EN 1949 und für den Betrieb und die Prüfung auf das DVGW-Arbeitsblatt G 607.
--> Gilt nur für 30mbar! aber:
Bei Erweiterung der Anlage oder Austausch von Geräten kann abweichend von der Forderung nach 4.6.1 der Betriebsdruck von 50 mbar weiterhin beibehalten werden.
Anlagenteile, die Verschleiß oder Alterung unterliegen wie z. B. Druckregeleinrichtungen, Schlauchleitungen, Absperrventile sind, sofern die sichere Funktion nicht mehr gegeben ist, auszuwechseln. Druckregelgeräte, automatische Umschalteinrichtungen und Schlauchleitungen sind spätestens 10 Jahre nach Herstellerdatum gegen neue auszuwechseln.
--> nur mal so für alle... :)
5.9.1 Zwei Flüssiggasflaschen
Zwei Flüssiggasflaschen werden in einem Flaschen-/Tankkasten aufgestellt. Der Anschluss an die Verbrauchsanlage erfolgt über ein manuelles Umschaltventil in Kombination mit einem Druckregelgerät nach DIN EN 16129 Anhang D oder M oder über eine automatische Umschaltanlage nach DIN EN 16129, Anhang D oder Anhang M. Die Flüssiggasversorgung erfolgt immer nur aus einer Flüssiggasflasche.
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Druckregelgeräte nach DIN EN 12864:2006+A3:20105) mit einem Nennausgangsdruck von 50 mbar (3B/P) und einem gesicherten Durchfluss von max. 1,5 kg/h sowie einer Sicherheitseinrichtung gegen unzulässig hohen Druck;
ANMERKUNG: Als Sicherheitseinrichtung gegen unzulässig hohen Druck kann entweder ein Überdruck-Abblaseventil mit begrenztem Durchfluss (PRV) oder eine Überdrucksicherung (ÜDS) nach DIN 4811:2008 im Druckregelgerät integriert sein.
Die Druckregelgeräte müssen mit einer der folgenden Kennzeichnungen versehen sein:
Symbole für Fahrzeuge oder Boote;
Bezeichnungen für Fahrzeuge oder Boote.
--> also drei Bauteile: Umschalter, Überdruck und Schlauchabriss - auch kombiniert möglich
Nach DIN EN 1949 ist die Schlauchleitung von maximal 750 mm für den Anschluss zwischen der Druckregeleinrichtung an der Flasche oder an der Auszugsvorrichtung und der Verrohrung im Flaschenaufstellraum zulässig. Die Führung von Schlauchleitungen durch Wände und dgl. ist nicht zulässig.
--> auch mal so zur Info
--> jetzt kommts endlich:9.1.7 Betrieb während der Fahrt
Wenn Raumheizgeräte oder andere Flüssiggasgeräte in Fahrzeugen, die nach dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, für den Betrieb während der Fahrt vorgesehen sind, müssen für den Betrieb dieser Geräte während der Fahrt Sicherheitseinrichtungen entsprechend DIN 1949:2022, Abschnitt 7.2.2.2, installiert sein.
Ist keine Sicherheitseinrichtungen entsprechend DIN 1949:2022 Abschnitt 7.2.2.2 vorhanden, dürfen die Raumheizgeräte oder andere Flüssiggasgeräte während der Fahrt nicht betrieben werden und es muss ein Hinweisschild vorhanden sein, dass während der Fahrt das Entnahmeventil der Flüssiggasflasche(n) oder -tank(s) geschlossen sein muss/müssen (siehe Anhang D).
Das Hinweisschild muss im Flaschen-/Tankkasten und in der Nähe des Bedienteils des Flüssiggasgerätes an gut sichtbare Stelle angebracht sein.
--> na toll DIN 1949...
Ich versuch mal den Verweis auf:
https://womobox.de/forum/thread/10553-gasvorschriften-din-en-1949-stand-04-2021/--> ...und da steht nichts über Gasflaschenumschaltung drin :(