von thomas.dette » Donnerstag 14. Juli 2005, 12:25
Dann schau mal genau auf den Bescheid vom Finanzamt, da steht folgendes drauf:
Der Bescheid ergeht nach § 164 Abs. 1 Abgabenordnung unter dem Vorbehalt der Nachpüfung.
Das heißt nichts anderes, das wenn die Steuer erhöht wird, wird: Dir /Mir/ uns allen, nochmals in die Tasche gefaßt. Da bei uns in WF nur noch Anmeldungen mit Lastschrift laufen, wird mir elektronisch in die Tasche gefasst. Das werde ich allerdings durch sofortige Abmeldung zu verhindern.
Klar soweit?
Wer sich noch an die Demmentis zur MwSt.-Erhöhung erinnern kann, die auf gar keinen Fall, auf gar keinen, erhöht werden sollte, dem sagt der gesunde Menschenverstand eigentlich schon was im Bezug auf Wohnmobilsteuer passieren wird
Gruß Thomas