Einigung über Wohnmobil-Besteuerung im Finanzausschuss d BR
Verfasst: Donnerstag 1. Dezember 2005, 21:31
Pressemitteilung
veröffentlicht am: 01.12.2005
Einigung über Wohnmobil-Besteuerung im Finanzausschuss des Bundesrates
Berlin. Der Finanzausschuss des Bundesrates hat sich heute (1. Dezember) in Berlin auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Besteuerung von Wohnmobilen und anderen Fahrzeugen über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht regelt. Die Regelung sieht vor, schwere Fahrzeuge, die vorwiegend der Beförderung von Personen dienen, rückwirkend ab1. Mai 2005 nicht mehr nach Gewicht, sondern wie alle anderen Pkw auch, nach Hubraum und Emissionsverhalten zu besteuern.
Eine Sonderregelung soll dagegen für Wohnmobile gelten. Mit Rücksicht auf die lange Nutzungsdauer sollen diese über fünf Jahre mit erheblichen Abschlägen stufenweise an die PKW-Besteuerung nach Hubraum und Emissionsverhalten herangeführt werden. Um der besonderen Bestimmung von Wohnmobilen Rechnung zu tragen, erhalten die Halter von 2011 an einen 20-prozentigen Abschlag auf die vergleichbare Kfz-Steuer für PKW.
Damit hat Finanzminister Wiegard sein Vorhaben, auf die besondere Situation der Wohnmobilisten Rücksicht zu nehmen, umsetzen können.
Der Beschluss des Finanzausschusses ist nur der erste Schritt im Gesetzgebungsverfahren, an dem noch Bundesrat und Bundestag mitwirken müssen, damit das Gesetz wirksam werden kann.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Heiko Scharffenberg |
Pressestelle | Finanzministerium, 24105 Kiel |
Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-4176 |
E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |
Absender: Finanzministerium
Kontakt: pressestelle@fimi.landsh.de
Weitere Informationen folgen bei http://www.camperline.de
Viele Grüße
Peter
STD
veröffentlicht am: 01.12.2005
Einigung über Wohnmobil-Besteuerung im Finanzausschuss des Bundesrates
Berlin. Der Finanzausschuss des Bundesrates hat sich heute (1. Dezember) in Berlin auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Besteuerung von Wohnmobilen und anderen Fahrzeugen über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht regelt. Die Regelung sieht vor, schwere Fahrzeuge, die vorwiegend der Beförderung von Personen dienen, rückwirkend ab1. Mai 2005 nicht mehr nach Gewicht, sondern wie alle anderen Pkw auch, nach Hubraum und Emissionsverhalten zu besteuern.
Eine Sonderregelung soll dagegen für Wohnmobile gelten. Mit Rücksicht auf die lange Nutzungsdauer sollen diese über fünf Jahre mit erheblichen Abschlägen stufenweise an die PKW-Besteuerung nach Hubraum und Emissionsverhalten herangeführt werden. Um der besonderen Bestimmung von Wohnmobilen Rechnung zu tragen, erhalten die Halter von 2011 an einen 20-prozentigen Abschlag auf die vergleichbare Kfz-Steuer für PKW.
Damit hat Finanzminister Wiegard sein Vorhaben, auf die besondere Situation der Wohnmobilisten Rücksicht zu nehmen, umsetzen können.
Der Beschluss des Finanzausschusses ist nur der erste Schritt im Gesetzgebungsverfahren, an dem noch Bundesrat und Bundestag mitwirken müssen, damit das Gesetz wirksam werden kann.
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