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Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Montag 23. April 2012, 23:06
von BSLTler
Hallo Leute,
ich überlege ja immer, wie man noch ein bisschen Geld sparen kann. Da mein LT mich 800€ Steuern im Jahr kostet, würde ich an dieser Stelle gerne etwas arbeiten. WoMo-Umbau kommt nicht in Frage, da das Dach dazu viel zu niedrig ist. Außerdem benutze ich das Auto tatsächlich hauptsächlich als Transporter.
Da ich aber aus beruflichen Gründen selten mehr als drei Sitzplätze brauche, hätte ich schon gerne wenigstens eine Sitzreihe hinten drin.
Ein Bekannter von mir hat seinen T4 mit langem Radstand als LKW zugelassen bekommen, obwohl er hinten auch eine Sitzreihe gelassen hat. Hier beim Finanzamt hat man mir gesagt, dass das grundsätzlich nicht geht. Beim Kastenwagen, egal wie groß, muss hinten alles raus. Das finde ich auch deshalb ein bisschen dämlich, weil es ja auch Pritschen mit Doppelkabinegibt und außerdem die großen Tonner ja auch mehrere Sitzplätze haben. Ein LKW sollte also schonmal nicht durch die Zahl von zwei Sitzplätzen definiert sein. Außerdem habe ich auch öfter davon gehört, dass es wohl ausreicht, wenn mehr als 50% der Fläche Laderaum sind.
Gibt es denn dazu nicht eine einheitliche Regelung? Ich finde es ein bisschen dämlich, dass die Geschichte nur vom Finanzbeamten abhängig ist, Fair ist was anderes.
mfg
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Dienstag 24. April 2012, 10:47
von LTfahrer
hallo
brauchst du jetzt mehr als 3 sitze oder nicht? weill 3 leute können ja auch vorne sitzen, dann klappt es auch mit der lkw zulassung. denke aber ans sonntagsfahrverbot mit anhänger und die versicherung.
gruß simon
p.s.: bescheibe mal deinen lt etwas genauer und was du damit machst. wieviele sitze kannst du in deinen lt einbauen? sprich wo hat er überall sitzverankerungspunkte?
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Dienstag 24. April 2012, 15:15
von syncromat
Das Gesetz sagt folgendes:Die Fläche zur beförderung von Lasten,muß größer sein,als die Fläche zur Personenbeförderung.Allerdings kann man von Dir eine Abtrennung hinter den Sitzen und das verschweißen der hinteren Seiten und Heckscheiben verlangen.Da macht auch das Finanzamt nix dran.
Gruß Frank
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Dienstag 24. April 2012, 17:46
von LTfahrer
hallo Frank
welches gesetz ist das? wo kann ich das nachlesen?
eventuell ist ja der lt von bsltler gar kein pkw aus steuerlicher sicht weill er zu viele sitzverankerungspunkte hat? warten wir mal auf rückmeldung
gruß simon
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Mittwoch 25. April 2012, 14:03
von BSLTler
Hi Simon,
also meiner ist ein LT 28 Kasten, der halt wie ein PKW normal offen nach hinten ist - Ohne Trennwand oder sonstwas also. Sitzplätze habe ich zur Zeit 9. Meistens fahre ich allerdings mit 3 Sitzen (nur vorne also) rum. Was aber noch hinzukommt ist, dass ich den Wagen zweimal im Jahr als 6-Sitzer brauche. Ich baue dann also noch eine Sitzbank ein.
Zu Frank: Zu genau der Aussage brauche ich einen Paragraphen, den ich dem Finanzbeamten vorlegen kann. Ich habe nämlich die Erfahrung gemacht, dass die sich im Finanzamt ihre eigenen Regeln schreiben. Ich habe jetzt zwar nicht die Möglichkeit, nachzumessen. Aber ich denke mal, dass das Größenverhältnis auch mit 6 Sitzen hinkommen sollte. das mit der Trennwand ist kein Thema. Die Scheiben darf ich offen lassen.
mfg
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Mittwoch 25. April 2012, 20:10
von syncromat
Hallo,
wegen des Paragraphen mal googeln.Steht aber irgendwo geschrieben,in Deutschland sind ja alle Regeln und Normen irgendwo zur Schrift gebracht.
Gruß Frank
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Mittwoch 25. April 2012, 21:43
von BSLTler
google spuckt mir da aber nichts aus
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Mittwoch 25. April 2012, 22:11
von diesel3
Aktuelle Erfahrungen aus Jena:
Finanzamt besteuert eine DoKa mit Pritsche prinzipiell als PKW - auch wenn sowohl
die Regeln der "Personen-Grundfläche" und "TransportGrundfläche" nach qm eindeutig
aussagen, dass die Transportfläche größer ist, als die Personenfläche ist.
Es wurde die Messung der Innenraumlänge für den Personenbereich mit der Längenmessung
der Pritsche angewendet - aber nicht die unterschiedliche Breite berücksichtigt.
Also: eine sogenannte "ladeFLÄCHEnregel" wurde einfach "umdefiniert" - damit die Besteuerung
halt festgelegt...
Also am besten finde ich immer noch den Versuch: 10 Sitze incl. Fahrersitz eintragen lassen -
dann muss es ein "sonstiges KfZ" sein, weil PKW nur bis 9 Sitze geht. Mein oller Galloper
hatte in Originalausstattung 10 Sitzplätze, aber 3 sind dem Womo-Umbau "zum Opfer gefallen".
Das Finanzamt besteuert das AUto nun nach PKW wegen fehlender Stehhöhe - ... Mein Versuch,
herauszubekommen, wie er besteuert werden würde, wenn er PKW mit 10 Sitzen wäre, ist
ausgesessen und nicht beantwortet worden - vermutlich hätte ich aber gute Chancen gehabt.
Die Diskussion, dass diese Sitze nicht eingebaut sein müssen, sondern nur eingetragen,
erübrigt dann auch die Frage, ob man einen PKW mit 10 Sitzplätzen mit dem PKW-Führerschein
fahren darf. - ;)
Also: Zu deinem Thema: Ladeflächenregel - dann schauen, wie viele Sitze du noch reinbekommst.
Trennwand rein und umschreiben lassen.
Gruß
Hendrik
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Mittwoch 25. April 2012, 22:11
von LTfahrer
hallo
meine frage war wieviele sitzverankerungspunkte du hast. wenn du jetzt 9 sitze eingebaut hättest, könntest du dann noch eine weitere sitzbank verbauen? sprich sind ganz hinten noch verankerungspunkte für eine sitzbank? und sind da auch scheiben rechts und links?
das mit den 10 sitzen muss gar nicht eingetragen werden. denn dann bräuchte man ja einen bus (kom) führerschein und entsprechende versicherung inkl. vorschriften usw. aber das finanzamt interessiert sich ja nicht für die eintragung sondern sie prüfen selber. hier nun der alles erklärende link:
http://web.archive.org/web/201009101040 ... us=SUB|5|9gruß simon
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Sonntag 29. April 2012, 12:15
von BSLTler
Er hat nur die Verankerungen für 9 Sitze. Ich könnte ja die Verankerungen für einen weiteren Sitz plus Gurt einbauen. Müsste ich damit dann zum TÜV?
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Sonntag 29. April 2012, 21:29
von Joachim S
Hi,
äh, ich würd sagen, das ist Unsinn... Den Schein brauch ich, wenn ich mehr als 8 Personen mitnehme. Nicht wenn mehr als 8 Sitze eingetragen sind.
Gruss Jo
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Montag 30. April 2012, 22:27
von Jan Senftleben
Moin,
der P-Schein wird für Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzen grundsätzlich benötigt. Einzige Ausnahme: es fährt überhaupt niemand mit.
Gruß
Jan
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Montag 30. April 2012, 22:53
von Joachim S
Hi,
ich glaub, wir reden alle völligen Quatsch... Hab gerade mal gegoogelt: Der Personenbeförderungsschein berechtigt zum Mitnehmen von BIS ZU 8 Personen im "gewerblichen Rahmen". Er ist also quasi eine Art "Taxischein".
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChre ... %B6rderungÜber 8 Personen braucht es nochmal eine spezielle Erlaubnis. Stichwort scheint eher "Busführerschein" zu sein. Genaueres hab ich aber auf die Schnelle nicht gefunden.
Gruss Jo
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Dienstag 1. Mai 2012, 00:18
von Thomas Wotschke
Hallo,
also bei unserem Finanzamt hat es zwar auch eine Anfrage gegeben als ich meine Doka angemeldet habe, weil die Zulassungstelle LKW angegeben hatte und das Finanzamt damit nicht einverstanden war, weil die Sagen was ein LKW oder PKW ist, tja dann habe ich Bilder von der Ladefläche und der Innenkabine gemacht und konnte dadurch belegen das der Fahrgastraum kleiner als die Ladefläche ist und ich nicht mehr als 5 Sitzplätze+Fahrersitz zur Verfügung habe. Damit war die Sache Geschichte und ich bezahle jetzt 160 € Steuern, was auch schon mehr als genug ist. Euch allen einen schönen 1. Mai Kampftag!
Gruß Thomas
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Dienstag 1. Mai 2012, 22:50
von LTfahrer
es müssen die sitzverankerungspunkte vorhanden sein. nach der eintragung im kfz schein richtet sich das finanzamt ja nicht. aber steht ja alles im link. daraus ergibt sich auch das das nachrüsten nicht geht. entspräche ja dann nicht der herstellerkonzeption. hast du mal unter den lt geschaut? würde mich sehr wundern wenn es kein 12 sitzer ist.
gruß simon
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Donnerstag 3. Mai 2012, 14:22
von BSLTler
Danke für die Info. Den Text im Link kann ich kaum lesen, weil mein Rechner zur Zeit streikt und ich mit dem Handy im Netz unterwegs bin. Ich habe mal eben unters Auto geguckt. Es sieht so aus, als wären da tatsächlich noch die Löcher für eine weitere Sitzbank. Bis morgen ist mein Auto noch vollbeladen. Wenn ich den Krempel da raushabe, gucke ich mir das mal genauer an. Es sieht so aus, als wären die Löcher geschlossen worden. Einen Dreipunktgurt an die D-Säule schrauben brauche ich wohl nicht, oder? Ein Loch dafür wäre da.
Läuft das jetzt so, dass ich dem Finanzamt melde, dass ich einen Bus habe und schon zahle ich weniger Steuern?
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Donnerstag 3. Mai 2012, 17:54
von LTfahrer
hallo
im prinzip ja. du beantragst halt eine änderung der besteuerung und begründest das entsprechend. entweder stimmen sie zu oder lehnen ab. dann legst du widerspruch ein. notfalls geht es halt vor gericht. aber eventuell leihst du dir mal einen pc aus und liest dir mal alles durch, auch den rest der auf der verlinkten homepage zu lesen ist, dann wird dir einiges klarer. wenn nicht nachricht an mich dann telefonieren wir mal.
gruß simon
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Donnerstag 10. Mai 2012, 14:25
von BSLTler
Ich habe eine Besteuerungsänderung beantragt. Antwort vom Finanzamt:
Die SB vermag dem Antrag nicht zu entsprechen da:
-Das KFZ wurde von der Zulassungsbehörde als PKW eingestuft.
-Die für die Besteuerung maßgebliche Zahl der Sitzplätze ist von der Zulassungsbehörde festzustellen.
-Es handelt sich insoweit um Besteuerungsgrundlagen technischer Art; für deren Beurteilung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG die Feststellungen der Zulassungsbehörde verbindlich sind. Die verkehrsrechtlich zulässige Zahl der Sitzplätze ist folglich im Allgemeinen für die Abgrenzung eines PKW von einem Kraftomnibus als anderem Fahrzeug i.S. des § 8 Nr. 2 KraftStG der Kraftfahrzeugbesteuerung so zugrunde zu legen, wie es sich aus den Kraftfahrzeugpapieren ergibt.
Dazu noch Geschwafel, dass das Auto als 9-Sitzer eingetragen ist.
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Donnerstag 10. Mai 2012, 23:12
von LTfahrer
hi
na passt doch. und jetzt schön widerspruch einlegen und jeden einzelnen punkt gleich mit einem gerichtsurteil als verweis belegen.
einstufung der zulassungsbehörde ist nicht bindend.
die zahl der sitzplätze ist vom finanzamt beim festellen der baulischen beschaffenheit festzustellen
die zahl der eingetragenen sitzplätze ist nicht bindend
usw.
wo die urteile zu finden sind, ergibt sich ja aus meinem link.
viel glück
gruß simon
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Freitag 11. Mai 2012, 13:52
von BSLTler
Hab jetzt mal mit Hilfe der Geländewagenseite einen Einspruch verfasst. Meine Sorge ist, dass die Beschlüsse bereits überholt sind.
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Dienstag 22. Mai 2012, 11:26
von BSLTler
Mein Einspruch wurde erstmal von der Sachbearbeiterin entkräftigt und der Antwort ein Vordruck zur Rücknahme des Einspruchs beigelegt. Ich denke mal, ich sollte ihn aufrecht erhalten, weiß jetzt aber nicht, wie ich weiter argumentieren soll.
Was ich etwas krass finde, ist die Willkür der SB. Wenn ich das Auto als LKW zugelassen hätte, würde die sich auch nicht dafür interessieren, was in den Papieren steht, sondern sich selber davon überzeugen, dass die Sitzverankerungen und die Gurte hinten raus sind (ich hatte letztes Jahr mit ihr über die Möglichkeiten gesprochen, das Auto als LKW zu besteuern). Jetzt, wo diese Regelung zum Nachteil der Stadtkasse wäre, kann sie sich auf einmal nicht mehr selber davon überzeugen sondern muss sich nach der Zulassungsstelle richten.
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Dienstag 22. Mai 2012, 13:14
von LTfahrer
hallo
schön zu hören was aus der sache wird. jetzt halt am ball bleiben und mit dem urteil argumentieren dass sie prüfen muss. ihren vorgesetzten könnte man auch mal fragen warum sie sich von einmal nicht mehr selber überzeugen will.
dein vorteil ist ja das du nichts zu verlieren hast. und sie muss deinen fall bearbeiten warte ab bis sie nachgibt. eventuell über eine klage nachdenken vielleicht übernimmt ja der rechtsschutz?
gruß simon
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Dienstag 22. Mai 2012, 14:36
von BSLTler
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Dienstag 22. Mai 2012, 14:48
von Andreas Woltering
Hallo zusammen.
Auch wenn es viele nicht hören wolen; "Die Messe ist gelesen"!
Ich habe das ganze durchgezogen. Widerspruch, Anwalt, Klage etc.
Es gibt zwischenzeitlich ein Urteil des Bundesfinanzgerichts, II R 40/09, welches die Änderung in der Besteuerung letztendlich für Gültig erklärt hat.
Damit ist keine weitere Klage möglich.
Im Gegenteil; Bei Verweigerung der Steuerzahlung können jetzt die Finanzämter direkt, ohne weiteren Verweisung auf schwebende Verfahren, klagen....und zwar gegen die Steuerpflichtigen!
Hier die Urteilsbegründung(Ganz besonder Punkt 17.).
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... s=2&anz=13Andreas
Re: Die Geschichte mit der Steuer
Verfasst:
Sonntag 5. August 2012, 01:06
von BSLTler
Nach monatelanger Wartezeit gibt es nun endlich mal einen neuen Brief vom Finanzamt. Die bitten darum, dass ich mit meinem Auto vorfahre. Ich bin gespannt, was dabei rauskommt.