Hallp Philipp,
vor meinem H Kennzeichen hatte ich meinen LT28 von S KFZ auf LKW umgemeldet.
Die Forderung war, der Innenausbau am Boden mußte entfernt werden. Die oben angebrachten Schrankteile konnten beibehalten werden. Der Durchgang zum Fahrerhaus muße mit einer Holzplatte verschraubt werden. Fenster können drinnen bleiben und werden nicht berücksichtigt. Eine Auflastung auf 50 kg, zugG 2850 wurde vorgenommen und zur Gewichtsfeststellung muße ich noch mal auf die Waage. Zum Ummelden bei der Zulassungsstelle und Finanzamt wurden ein Foto von Innenraum angefordert. Die Aktion wurde von TÜV Rheinland durchgeführt.
Viele Grüsse
Eyke