Steuern für ACL

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Re: Steuern für ACL

Beitragvon Frank Rech 2 » Dienstag 15. März 2011, 11:35

Lies dir das mal durch!



Wohnmobile für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einem Teil davon, wenn sie nach Feststellung der Zulassungsbehörde im Sinne der Straßen-Zulassungs-Ordnung...
a) mindestens der Schadstoffklasse S4 entsprechen,
von dem Gesamtgewicht Preis /
200 Kg Zul.GG Schadstoff- / Geräuschklasse
bis zu 2.000 kg 16,-- Euro Details S4
über 2.000 kg 10,-- Euro
insgesamt jedoch nicht mehr als 800,-- Euro

b) der Schadstoffklasse S1, S2 oder S3 entsprechen,
von dem Gesamtgewicht Preis /
200 Kg Zul.GG Schadstoff- / Geräuschklasse
bis zu 2.000 kg 24,-- Euro Details S1 S2 S3
über 2.000 kg 10,-- Euro
insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000,-- Euro

c) die Voraussetzungen von a) oder b) nicht erfüllen, d. h. nicht
schadstoffreduziert, von dem Gesamtgewicht Preis /
200 Kg Zul.GG
bis zu 2.000 kg 40,-- Euro
über 2.000 kg bis zu 5.000 kg 10,-- Euro
über 5.000 kg bis zu 12.000 kg 15,-- Euro
über 12.000 kg 25,-- Euro
insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000,-- Euro



Wohnmobil-Besteuerung :

Die Wohnmobile werden ab dem 01. Januar 2006 nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen besteuert.

Es wurde hierfür ab 01.01.2006 ein besonderer Steuertarif eingeführt, der eine dreigliedrige emissionsbezogene Staffelung aufweist.

Diese Staffelung sieht wie folgt aus:

Mindestens Schadstoffklasse S4 (niedrigste Belastung)
Mindestens Schadstoffklasse S1 bis S3 (mittlere Belastung)
Nicht schadstoffreduziert (höchste Belastung)

Übersicht über die KFZ - Steuer Einstufung für Wohnmobile:
Schadstoffklasse Emissions-Schlüsselnummern
Wohnmobile bis 2800 kg zul.GG Wohnmobile über 2800 kg zul.GG
Sonstige 00...10, 15, 17, 88, 98 00, 01, 02, 88, 98
S1 11...14, 16, 18...24, 28, 29, 34, 40, 77 10...12, 30...32, 40...43, 50...53
S2 25...27, 35, 41, 49, 50...52, 71 20...22, 33, 44, 54, 60, 61
S3 30, 31, 36, 37, 42, 44...48, 67...70, 72 34, 45, 55, 70, 71
S4 32, 33, 38, 39, 43, 53...66, 73 35, 80, 81
S5 74 83, 84
EEV 75 90, 91

1. Der Begriff -Personenkraftwagen- wird vom Verkehrsrecht abweichend definiert:

Als Personenkraftwagen gelten auch:
- Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1,
Aufbauarten BA und BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 06.02.1970,
zuletzt geändert am 26.10.2005, entsprechen.

- Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend der Aufbauart AF, die nach Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten.

- Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die
Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.

Die genannten Fahrzeuge gelten dann als PKW, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind.


2. Wohnmobil/ Reisemobil: Hier wurde eine eigene Begriffbestimmung eingeführt:

- Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind. Des Weiteren muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und der Wohnteil eine Steh-Höhe von mindestens 1,70 Meter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.
- Unechte Wohnmobile, deren Bauart, die eines Pkws aufweist, sind ab 01.01.2006 als Personenkraftwagen zu besteuern.
- Als andere Fahrzeuge gelten auch Kranken- und Leichenwagen nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.3 und 5.4 der Richtlinie 70/156/EWG.





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Re: Steuern für ACL

Beitragvon Kleberwurst » Donnerstag 17. März 2011, 20:20

Ach menno!

Leute, sagt mir doch bitte mal was ACL bedeutet :?: :?: :?:

Ich hab jetzt wirklich viel gelesen und hübsch aufgepasst, aber ich kriegs nicht raus :evil:


Los, macht mich schlau!!
Ich will mitreden können :-)

Lieben Dank,
die doofe Karo.
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Re: Steuern für ACL

Beitragvon Kleberwurst » Donnerstag 17. März 2011, 20:50

Genau!

Mir hilft das auch nicht wirklich weiter :-(

Das ist doch eine Abkürzung, aber für was ???
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Re: Steuern für ACL

Beitragvon Andreas Woltering » Donnerstag 17. März 2011, 21:27

@Karo.

ACL ist ein Motorkennbuchstabe. Ebenso gibt es z.B. DV,DW,CP usw.
Wenn ich deine Reg so sehe wirst du auch einen ACL in deinem LT haben( DIe ACL gab es ab ca Herbst 93 bis zum Produktionsende der LT I).



@Marcson

Im Text, den Michael eingestellt hat, findest du alle Info´s die du brauchst.
Aus der Schadstoffklasse(Der LT wird in der schlechtesten eingruppiert) kann du via Gesamtgewicht die Steuer selbst ausrechnen!Also warum hilt es dir nicht weiter??

Aber hier geht´s auch..
http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_wohnmobile.php



Gruß


Andreas
12L./100KM..lächerlich ;-)
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Re: Steuern für ACL

Beitragvon Kleberwurst » Donnerstag 17. März 2011, 21:50

Danke Andreas!
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Re: Steuern für ACL

Beitragvon WD40---- » Donnerstag 17. März 2011, 23:08

Moin Karo,
schau mal..... auf der Seite von unseren Nachbarn gibt es ein LT Wiki..... u.A. auch die Übersicht zu den Motoren:

http://www.lt-forum.de/dokuwiki/doku.ph ... en_motoren

viel Spass beim Stöbern.....
Micha
WD40----
 

Re: Steuern für ACL

Beitragvon Kleberwurst » Freitag 18. März 2011, 17:21

Hallo Micha!

Das war ein super Link, Daaaaaanke!
Jetzt weiß ich, dass auch ich stolzer Besitzer eisen ACL Motors bin :grin:

Wünsch dir ein schönes Wochenende!

LG
Karo.
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Re: Steuern für ACL

Beitragvon syncromat » Freitag 18. März 2011, 20:19

Marcson hat geschrieben:Naja wie gesagt habe ich kein Wohnmobil. Scheinbar muss ich mich einfach mit der hohen Steuer abfinden.

Entweder das,oder als LkW zulassen.Falls du die vorraussetzungen dafür erfüllst.

Gruß Frank
LG Frank

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