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Re: H Kennzeichen mit Volvo-Motor möglich?

BeitragVerfasst: Dienstag 9. November 2010, 19:22
von schraubär
Mein Wissenstand: Umbauten müssen zeitgenössisch sein. Das heißt der Clou-Aufbau müsste auch 30 Jahre alt sein sowie der Zeitpunkt des Umbaus. Auch die Motorisierung, also Turbo-Motor, müsste es schon gegeben haben. Denke ein H-Kennzeichen könnte man demnach erst 2013 beantragen. Zum VolvoS-Motor: Die PS-Leistung ist ja in etwa gleich (102 zu 109 bis 115 PS) und könnte wohl im Ermessensspielraum des Prüfers legen zumal es optisch keine Unterschiede gibt. Hierzu noch: Kenne jemanden der hat einen Volvo P1800 (Schneewitchensarg) mit G-Kat. Motor aus einen Volvo 940, Porsche 911 Sitze und das Fahrzeug hat eine H-Zulassung!?

Re: H Kennzeichen mit Volvo-Motor möglich?

BeitragVerfasst: Dienstag 9. November 2010, 21:17
von syncromat
Das ist nicht ganz richtig.Der Umbau zum Womo muß länger als 10 Jahre zurückliegen,inklusive eintragung.Mit dem Motor sollte es auch keine großen Probleme geben,ist ja eigentlich ein VW Aggregat und selten schaut ein Prüfer da rein.Sollte eigentlich klappen mit dem H.

Re: H Kennzeichen mit Volvo-Motor möglich?

BeitragVerfasst: Mittwoch 10. November 2010, 07:09
von Matthias Kobe
Hallo

die 10 Jahre sind schon richtig aber es heißt, dass die Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgt seien müssen

Gruß Matthias

Re: H Kennzeichen mit Volvo-Motor möglich?

BeitragVerfasst: Mittwoch 10. November 2010, 13:15
von Boxerspezi
Hallo Matthias
Der Umbau ( oder Umschreibung)muss !!! mindestens 20 Jahre alt sein und der Tag der Erstzulassung muss vor 30 jahren erfolgt sein. Wenn das Fahrzeug innerhalb der ersten 10 jahre umgewidmet (z.B zum So-KFZ-Wohmobil) muss zwangsläufig der Umbau mehr als 20 jahre alt werden.
Bei unserem Lt war die Umschreibung zum So-KFZ-Womo später als die ersten 10 jahre nämlich am 7.08.1990. Die Erstzulassung war 25.06.1980. Die Tage vom 25.06- 07-08. mussten an die 30 jahre angehängt werden.
Gruß
Georg