Seite 1 von 1

Re: H - Kennzeichen

BeitragVerfasst: Mittwoch 24. Februar 2010, 10:16
von Anke Klute
Hallo Mawak
Habe auch einen Sveni bj 1978 bei diesen Fahrzeugen sind runde Scheinwerfer verbaut ab Werk
und für ein H muss das Fahrzeug in Originalzustand sein soll heissen das die runden Augen rein müssen sonst gibts kein H.
Ganz wichtig ist auch ein Wertgutachten brauchst du für die Versicherung sonst bekommst Du bei einem Unfall nur den Zeitwert.
Also berichte wie es gelaufen ist wenn Du noch fragen hast poste.
Gruss Hans

Re: H - Kennzeichen

BeitragVerfasst: Mittwoch 24. Februar 2010, 19:58
von Steffen mit der 79er Feuerwehr
Eckige Scheinwerfer können im Normalfall bleiben, sofern der TÜV-Prüfer seinen Anforderungskatalog genau gelesen hat:

"Umbau auf anderen Typ oder andere Ausstattung:
Beispiele: Ein Umbau vom MG B „Gummiboot“ auf „Chrommodell“ ist möglich, da
beide
Fahrzeuge aus gleicher Typenreihe hervorgegangen sind.
Jedoch ist ein Umbau der Heckpartie eines Mercedes 220 SEb auf 230 SL
generell nicht möglich, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als
20 Jahren."


(Auszug aus dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern des TÜV-Süd - http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... v_Sued.pdf)

Ob das Modell mit runden oder eckigen Scheinwerfern ausgestattet ist, ob Du die alten Blechstoßstangen oder die neueren Kunststoffteile montierst oder gar die eingefassten Rückleuchtengläser und den klobigen Plaste-Grill der letzten Serie, ist - soweit man aus dem Katalog herauslesen kann - auf gut Deutsch absolut scheißegal (man verzeihe mir die Ausdrucksweise :) ).
Denn unsere LTs wurden gut 20 Jahre in einer Typenreihe gebaut. Derartige Änderungen auf die Optik eines jüngeren Modells aus derselben Typenreihe (oder umgekehrt - auf ältere Optik) sind zulässig.
Falls Du stattdessen (wie auch immer) 'nen Grill und die Scheinwerfer von 'nem LT II ab '96 drangebastelt hättest, sähe das natürlich anders aus, da er - obwohl er auch den Namen LT trägt - ein vollkommen neu konstruiertes Fahrzeug ist.

Letztendlich hängt aber natürlich alles vom jeweiligen Prüfer ab. Ich würde mir mal den Katalog aufmerksam durchlesen und mit meinem Fahrzeug alle Punkte abgleichen, die bezüglich H-Kennzeichen fraglich erscheinen. Wenn ansonsten an dem Fahrzeug alles verkehrssicher ist und einer normalen HU standhalten würde - einfach mal beim TÜV vorbeifahren. Vor der Anmeldung zur Begutachtung - also vor dem Bezahlen! - dann mal den Herrn Ingenieur zum unverbindlichen kurzen Plausch bitten. Erwähnen, dass man vorab bemüht war, sich einigermaßen kundig zu machen und unter Bezugnahme auf das MGB-Beispiel aus dem Anforderungskatalog mal die rechteckigen Scheinwerfer ansprechen. Freundlich anfragen: "Würde das dann also so in Ordnung gehen?!?"
Wenn der Prüfer da schon die Zähne fletscht, sich nur widerwillig drauf einlässt oder sonst irgendwie zögert - ab durch die Mitte!
Denn selbst, wenn dann später im Bericht nicht die Facelift-Front als Hinderungsgrund für's "H" auftaucht, isses unter Garantie irgendwas anderes.....und wenn's die Summe aus irgendwelchen Kleinigkeiten wie falsch eingestellten Scheinwerfern und 'nem durchgebrannten Blinkerbirnchen sein muss. Zum "H" braucht's ja auch 'ne aktuell bestandene HU...und wer suchet, der findet.
Erntet man ob seiner freundlichen Anfragen dagegen irgendwas im Sinne von: "Schön, dass Sie sich schonmal etwas schlau gemacht haben, da seh ich jetzt soweit keine Probleme wenn sonst nix ist..." , dann würde ich die Kohle ruhigen Gewissens investieren.

Hab' das Ganze demnächst auch noch vor mir - sobald mein Dickschiff nochmal 'ne kleine Schönheitskur hinter sich gebracht hat. Die 30 hat der LT schon voll und den passenden Prüfer hab' ich auch schon. Als ich vor 'nem Jahr 'ne Vollabnahme (meine Ex-FW ist aus Österreich) bei ihm machen ließ, war er recht kooperativ, was meine Wünsche u.a. bezgl. Eintragungen und Typisierung des Wagens anging. So konnte z.B. die Blaulichtanlage abgedeckt und ohne Birnchen auf dem Dach bleiben und gemeinsam haben wir die Einbauposition für die Rücksitzbank ausgemessen, damit der LT trotz kurzem Radstand und 5 Sitzen als LKW laufen kann und mir das Finanzamt nicht in die Quere kommt. Hat sich ausgiebig Zeit genommen der Mann.....und man hat gemerkt, dass er sich Mühe gegeben hat und ehrliches Interesse da war, mein Fahrzeug in technisch und finanziell vernünftigem Rahmen auf die Straße zu bringen. So jemanden kann man sich nur wünschen. Da hab' ich davor echt andere erlebt, die ohne plausiblen Grund/gesetzliche Grundlage einfach mal pauschal gegen alles waren....ob "H" oder nicht hängt also ähnlich wie die meisten Dinge beim TÜV absolut vom Sachverstand und Willen des Prüfers ab.

Wünsche viel Erfolg

Steffen

Re: H - Kennzeichen

BeitragVerfasst: Mittwoch 24. Februar 2010, 20:23
von Anke Klute
Hallo Steffen
Natürlich liegt das im Ermessen des Prüfers aber bei uns in BaWü geht die ganze Schose noch an das Regierungspräsidium Stuttgart,
wenn der dann sein ok. gibt dann gibts ein H.
Gruss Hans

Re: H - Kennzeichen

BeitragVerfasst: Donnerstag 25. Februar 2010, 02:02
von Steffen mit der 79er Feuerwehr
Moin Hans!

Auch wenn das endgültige "JA zum H" bei Euch in BaWü vom Regierungspräsidium abhängig ist, denke ich nicht, dass der dortige Entscheidungsträger entgegen einer bereits positiv ausfallenden Begutachtung durch den :TÜV -Ingenieur die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer ablehnt. Dass ein normales KFZ zum "H"-Gutachten vorfährt, passiert in BaWü wahrscheinlich in etwa so oft wie in China der sprichwörtliche Sack Reis umfällt. Und in ähnlichen Maße wie dieser Sack wird die Oberen des Regierungspräsidiums interessieren, ob ein Fahzeug trotz rechteckiger Facelift-Scheinwerfer oder ähnlicher "Kleinigkeiten" ein "H"-Kennzeichen erhält oder nicht. Die fachliche Kompetenz hat der :TÜV -Prüfer zu haben (manchmal ja leider eben auch nicht) - das ist sein Job. Wenn diese Kompetenz vom Regierungspräsidium einfach so in Frage gestellt wird, dann darf der gute Mann vom :TÜV zu Recht eine gute Begründung erwarten. Somit müssten sich die Mitarbeiter des Präsidiums ja in jedem einzelnen Fall sehr umfangreich über das jeweilige Modell mit all seinen Facelifts und Ausstattungsvarianten, zeitgenössischem Zubehör etc etc, informieren. Und zwar noch umfangreicher als dies der :TÜV -Prüfer zuvor gemacht hatte, denn sie sollten ja schließlich irgendeinen Grund haben, der :TÜV -Begutachtung zu widersprechen. Dazu kommt, dass das Regierungspräsidium den Wagen ja überhaupt gar nicht live zu sehen bekommt. Meiner Meinung nach ist das mit dem Präsidium nur ein Verwaltungsakt. Die kriegen ihr Gutachten auf den Tisch, Stempel drauf und fertig.

Womit sich ein Regierungspräsidium vielleicht öfter mal beschäftigt und möglicherweise anderer Meinung als ein Prüfer sein könnte, sind so Sonderfälle wie z.B. ein Ex-Einsatzfahrzeug von Polizei, Feuerwehr, Rotem Kreuz - wo's um Sachen wie Signalanlagen, Verwechslungsgefahr etc geht. Da sagt dann z.B. vielleicht ein :TÜV -Prüfer "Fahrzeug ist technisch einwandfrei, entspricht StVZO" und das Präsidium meint "Feuerwehr-Schriftzug und Stadtwappen muss runter, da Hoheitszeichen....blabla". Aber beim Otto-Normalfahrzeug (natürlich auch beim Diesel :grin: ) seh' ich keinen Grund, warum man sich von oben einmischen sollte....also liegt's m.E. nach ausschließlich im Ermessen des Prüfers.

Re: H - Kennzeichen

BeitragVerfasst: Donnerstag 25. Februar 2010, 10:09
von Anke Klute
Hallo Steffen
Da täuscht Du Dich ein wenig habe meinen Sveni zweifarbig lackiert ursprünglich war er weiss und musste den Beweis erbringen das es zu derzeit
zweifarbige Fahrzeuge gab was nicht ganz einfach war denn die Jungs in Stuttgart sind kompetente Leute und wiedersprechen sehrwohl dem
einzelnen Prüfingeneur wenn Ihnen was nicht passt.
Gruss Hans

Re: H - Kennzeichen

BeitragVerfasst: Donnerstag 25. Februar 2010, 12:19
von Steffen mit der 79er Feuerwehr
Tach Hans!

Hier nochmal was aus dem TÜV-Katalog:

"Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD
Lack
• Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener
Citroën 11CV kann akzeptiert werden.
• Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke
und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann
anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden."

Zweifarbenlackierungen sind also wohl in allen Farben akzeptabel. Das mit dem "nur [...], wenn original solche angeboten wurden." bezieht sich auf Mehrfarbenlackierungen. Ich weiß zwar nicht, wie die Allgemeinheit das sieht, aber ich versteh' unter einer Mehrfarbenlackierung eine Lackierung mit mehr als zwei Farben, z.B. sowas:

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/c ... -front.jpg

Oder - um mal im Hause VW zu bleiben - den Harlekin-Polo. Da hätte ich keinen Beweis erbracht, sondern ihnen mal den Absatz vorgelesen und auf die Regierungspräsidiums-Definition einer Mehrfarbenlackierung gewartet.

Re: H - Kennzeichen

BeitragVerfasst: Freitag 26. Februar 2010, 10:24
von Anke Klute
Hallo Markus
lass uns wissen wie es Dir beim Tüv ergangen ist.
Gruss Hans

Re: H - Kennzeichen

BeitragVerfasst: Montag 22. März 2010, 23:15
von Anke Klute
Hallo Markus,
willkommen im Club vergiss aber nicht Dir ein Wertgutachten erstellen zulassen sont bekommst Du im Schadensfall nur den Zeitwert
Gruss Hans

Re: H - Kennzeichen

BeitragVerfasst: Dienstag 23. März 2010, 09:01
von Anke Klute
Hallo Markus
unser Sveni wird nun laut Wertgutachten mit 6500 Euro gerechnet das Fahrzeug hat Zustand 2
bei einem Unfall werden nun diese 6500 Euro zugrunde gelegt bei der Errechnung des Schadens ansonsten nimmt die Versicherung den Zeitwert,
soll heissen bei unseren alten LTs ist das je nach Zustand so um die 800 Euro,lass Dir da nichts anderes erzählen.
Ich würde diese Investition machen denn auf lange Sicht rechnet sich das wirklich, mach Dich schlau bei Deinem TÜV Prüfer der wird Dir das gleiche sagen.
Ich bin übrigens bei der Generali und Stephan bei der Allianz Vollkasko 160 Euro.
Gruss Hans