Re: Brennkammer bei Luftheizung nur 10 Jahre?!
Verfasst: Freitag 18. Juli 2008, 08:54
Hallo,
eine Zusatzheizung ist eintragungspflichtig und die 10 Jahre ist eine Vorschrift.
Wenn die Heizung in den Papieren eingetragen ist, will der Prüfer diese auch sehen. Ist diese dann älter als 10 Jahre (Brennkammer) gibt es auch keinen TÜV.
Ich hatte einmal eine Webasto Diesel Heizung. Ich hatte sie zerlegt und mir das Heizungsrohr angesehen. Es ist war aus Edelstahl und war optisch neuwertig. Um TÜV zu bekommen habe ich die Heizung ausgebaut und aus den Papieren austragen lassen. Danach habe ich sie dann doch wieder eingebaut.
Soweit ich weiß hat nur Truma für ihre Gasheizungen eine Freigabe für 30Jahre.
Grüße
DW Tom
eine Zusatzheizung ist eintragungspflichtig und die 10 Jahre ist eine Vorschrift.
Wenn die Heizung in den Papieren eingetragen ist, will der Prüfer diese auch sehen. Ist diese dann älter als 10 Jahre (Brennkammer) gibt es auch keinen TÜV.
Ich hatte einmal eine Webasto Diesel Heizung. Ich hatte sie zerlegt und mir das Heizungsrohr angesehen. Es ist war aus Edelstahl und war optisch neuwertig. Um TÜV zu bekommen habe ich die Heizung ausgebaut und aus den Papieren austragen lassen. Danach habe ich sie dann doch wieder eingebaut.
Soweit ich weiß hat nur Truma für ihre Gasheizungen eine Freigabe für 30Jahre.
Grüße
DW Tom