Verfasst: Montag 11. Juni 2007, 02:34
...wurde hier schon mal diskutiert. soweit ich weiß, sind alle luken, fenster, etc. die dieses zeichen mit der welle im fenster haben (z.b. alle von seitz) pauschal von der eintragung befreit. da macht der tüv also keine probleme.
man sollte sie natürlich auch dementsprechend einbauen - d.h. wenn du irgendwelche spriegel raussägst, hat das fenster zwar noch tüv, aber das auto nicht mehr.
im zweifelsfall einfach den händler fragen.
gruß dusk
man sollte sie natürlich auch dementsprechend einbauen - d.h. wenn du irgendwelche spriegel raussägst, hat das fenster zwar noch tüv, aber das auto nicht mehr.
im zweifelsfall einfach den händler fragen.
gruß dusk