Hallo Leute,
hat denn jemand von Euch eine Ahnung, in wiefern die Innenausstattung( in meinem Fall die extra Sitze hinten und die Halterungen für Wasserschläuche und Löschpumpe, usw vom ex Feuerwehr LT) für die H Zulassung erforderlich sind.
Wenn ich das ausbaue, fahre ich dann ohne Versicherungsschutz oder hat das mit der H Zulassung nichts zu tun, da die Fahrzeuge ja nie original Feuerwehrfahrzeuge waren, sondern von der Firma Ludwig umgebaut worden sind. Nach meiner Ansicht also keine Original Innenausstattung sein dürften.
Ich möchte einfach auf der sicheren Seite sein.
Auszug aus den TÜV Regeln:
3.2.8. Innenraum
Das Erscheinungsbild der Innenausstattung entspricht weitestgehend dem Originalzustand
oder ist zeitgenössisch modifiziert.
Ein weiteres Phänomen was ich nicht verstehe ist, dass der LT als LKW geschlossener Kasten eingetragen ist, obwohl die Türen Fenster haben und die Sitze hinten drin sind, was ja bei LKW eigentlich auch nicht erlaubt ist. Ist das bei ex Feuerwehren eine Ausnahme?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß