Mein "TÜV"(Hauptuntersuchungs)-Soll-Termin war im Juni; mein erster TÜV-Ist-Termin war heute (erfolgreich).
Bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht gilt nämlich seit einiger Zeit:
Das Überziehen um mehr als zwei Monate erhöht die HU-Gebühr um 20% (bei mir 13,- €); die AU-Gebühr bleibt unverändert.
Das Überziehen kostet ggf. (im Verkehr, nicht beim TÜV) zusätzlich ein Bußgeld, das bis 4 Monate niedrig ist (vermutlich 15,- €).
Die TÜV-Plakette wird nicht mehr auf den Soll-Termin zurückdatiert; sie entspricht vielmehr dem Ist-Termin, also Oktober 2016.
Gruß
Manfred