ganz NEU!
... wäre selbst bei bester Konservierung Unfug.
Ein Grund ist Nutzungs-unabhängiger Verschleiß, z.B. Alterung der Kunststoff- und Gummi-Teile.
Ein anderer - vielleicht wichtigerer - Grund ist wirtschaftlicher Verschleiß, z.B. durch neue Entwicklungen und neue Vorschriften.
Mein Karmann DW Gold ist ein einfaches Beispiel für neue Vorschriften.
Er wurde am 26.11.1996 zugelassen und brauchte schon damals eine Ausnahmegenehmigung.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht nämlich
- in Feld 14: "98/69/EG III; A" und
- in den Erläuterungen
"FZ. ENTSPR.93/59/EWG III GILT BEZ.[üglich] §49 STVZO. (GERÄUSCHVERHALTEN) ALS VOR DEM 01.10.1996
ERSTMALS IN DEN VERKEHR GEKOMMEN AUSN.GENEHM.V.R:P: IN DARMSTADT LAG VOR"
Meine (oberflächlichen) Nachfragen ergaben:
- solche Probleme seien bei Wohnmobilen (und anderen Aufbauten) nicht selten,
- die Zulassung des Basisfahrzeuges habe Bestandsschutz (ggf. googeln) für ein Jahr,
- bei einer späteren Zulassung des Wohnmobils müsse das Basisfahrzeug die aktuellen Vorschriften erfüllen,
- andernfalls müsse eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Gruß
Manfred