Mecki hat geschrieben:Hi
also ich kenn das so das man da einen Zweitwagen angemeldet haben muss damit soll vorraus gesetzt werden das man nicht täglich mit dem Oldie in der Gegend rumfährt, es gibt glaub ich auch eine Km Begrenzung pro Jahr.... ist aber glaub ich überall anders.
Wegen der Versicherung: also ich bin bei der Allianz und hab da auch keine Probleme.... Ich brauch jedenfalls fürs Ausland eine extra Versicherungskarte, aber das man damit nicht in den Urlaub kann halte ich für sehr fragwürdig, Erkundige dich mal bei versch. Versicherungen mal sehen was die sagen, ich kenne viele die alle ein "H" haben und trotzdem quer durch die Welt gondeln, ich muss mir zwar öfters anhören das die Allianz eine der teuersten wäre aber dfür hab ich so gut wie nie Ärger, ich kann sie nur empfehlen.
LG Basti
Butze hat geschrieben:Hi, auch auf die Gefahr hin das ich nerve.
Du darfst jetzt mit deinem H Kennzeichen Bus und einer Oldtimerversicherung auch ins Ausland usw. also eigentlich alles wie gehabt. Einzig die Oldtimerversicherung ist an die Bedingung eines weiteren versicherten Fahrzeuges im Haushalt geknüpft, ist das korrekt?
Die Frage stell ich a. weil es mich auch ggf. betrifft in ein paar Wochen und b. weil ein Freund ein ähnliches Problem hatte.
Gruß Thomas
samsOS hat geschrieben:Moin Thomas,
also:Butze hat geschrieben:Hi, auch auf die Gefahr hin das ich nerve.
Du darfst jetzt mit deinem H Kennzeichen Bus und einer Oldtimerversicherung auch ins Ausland usw. also eigentlich alles wie gehabt. Einzig die Oldtimerversicherung ist an die Bedingung eines weiteren versicherten Fahrzeuges im Haushalt geknüpft, ist das korrekt?
Die Frage stell ich a. weil es mich auch ggf. betrifft in ein paar Wochen und b. weil ein Freund ein ähnliches Problem hatte.
Gruß Thomas
1. "H-Kennzeichen" ist ein "normales" Kennzeichen mit allen Rechten und Pflichten; Du hast den Vorteil der reduzierten Steuern (kann natürlich für 'nen Käfer dadurch auch teurer werden!), Nachteil: H-Gutachten mit Erhalt des Originalzustandes, theorethisch zu prüfen bei jeder HU; HU musst Du auch weiter machen. Die Versicherung in diesem Fall kann die ganz "normale" WoMo-Versicherung bleiben, einige Gesellschaften bieten halt spezielle Tarife an, siehe weiter oben!
Alternativ:rotes "07"er-Kennzeichen, eingeschränkte Nutzung per Gesetz, nur für "Oldtimerveranstaltungen", innerhalb D sicherlich verhandelbar bzw. Spektrum fließend... Urlaub im Ausland - eher nicht! Einige Länder erkennen diese Zulassung nicht an. Vorteil: keine HU mehr! Für diese Zulassung sind z.B. die adac-Versicherungen gedacht...
2. Grundsätzlich versichern die Gesellschaften Oldtimer als "Zweitwagen", da dann davon ausgegangen werden kann dass er nicht jeden Tag bewegt wird, insbesondere bei Mehrzweckfahrzeugen wie eben "Kastenwagen"; es sollte reichen wenn Du nachweisen kannst dass Du ein anderes "Erstfahrzeug" regelmäßig nutzt, ob das im Haushalt oder auf Dich zugelassen sein muss ist verhandelbar - ggf. geht auch ein Dir zur privaten Nutzung überlassener Firmenwagen.
Bei mir ist/war das so, ich musste nur dokumentieren dass a) das KFZ mir überlassen und b) das es über den Arbeitgeber woanders versichert ist.
Grüße!daniel
MarinaBerlin hat geschrieben:Ich bin brandneuer Besitzer eines VW LT28, Bj 82. Selbiger durchläuft ab der nächsten Woche (hoffentlich) eine Generalüberholung, bei der er am Ende auch ein H-Kennzeichen bekommen soll. Ich habe kein anderes Fahrzeug. Heißt das also, daß ich dann Probleme bekomme, ihn ganz normal zu versichern ?
MarinaBerlin hat geschrieben:Danke, Daniel. Aber die Versicherungssumme, die ich jetzt bezahle, ist nix gegen die KFZ-Steuer.....Ich kontaktiere mal die Versicherung deshalb. Evtl. verzichte ich auch einfach auf das begehrte H-Kennzeichen (wer weiß, mit wieviel Aufwand ich das ohnehin bloß lriegen würde....)
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