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LT 31 am günstigsten anmelden und fahren

BeitragVerfasst: Freitag 29. Juni 2012, 22:37
von Oceansoul
Hello folkx!

Ich habe einen LT 31.
Baujahr: 03/1993
70 KW

es ist ein leerer Transporter mit Trennwand zwischen Ladefläche und Fahrerkabine, die ich aber rausreissen werden.
Mich würde brennend interessieren, wie ich ihn am besten anmelden kann um am günstigsten zu fahren.
als WOMO? LKW? Transporter? Welche Vorraussetzungen müssenerfüllt sein, um ihn als WOMO anmelden zu können?

Danke für eure Hilfe!

Oceansoul

Re: LT 31 am günstigsten anmelden und fahren

BeitragVerfasst: Samstag 30. Juni 2012, 13:05
von Stephan Brechlin
Als Lkw anmelden und den die Trennwand raus ist am billigsten.

Re: LT 31 am günstigsten anmelden und fahren

BeitragVerfasst: Samstag 30. Juni 2012, 21:48
von Cologne LT
wie ich selber erst kürzlich erfahren habe, unterscheiden sich die Versicherungsprämien für LKW mit Nutzlast über bzw. unter 1000kg deutlich.
Es könnte sich also evtl. lohnen den Wagen ohne technische Änderung beim Tüv abzulasten. In dem Fall würde ich die Trennwand vorläufig drin lassen.

Gruß
Jürgen

Re: LT 31 am günstigsten anmelden und fahren

BeitragVerfasst: Montag 9. Juli 2012, 20:21
von Oceansoul
Mein LT ist laut Fahrzeugbrief ein LKW.
--> Ist es richtig das die Versicherung als Lkw um die 100,-EUR jährlich kostet? Welche Versicherung ist günstig?

Mein LT hat einen Fahrtenschreiber für eine Tachoscheibe verbaut.
--> Muss ich diese dann auch einlegen und den Fahtenschreiber benutzen, sowie mich an Lenk-und Ruhezeiten halten, wenn ich ihn als LKW anmelde?

Cheers, Jan

Re: LT 31 am günstigsten anmelden und fahren

BeitragVerfasst: Dienstag 10. Juli 2012, 00:01
von LTfahrer
hallo

in gewissen fällen besteht sowohl fahrtenschreiberpflicht als auch gilt das sonntagsfahrverbot. seit wann ist die art der besteuerung davon abhängig ob man ein fahrzeug braucht oder nicht?

gruß simon

Re: LT 31 am günstigsten anmelden und fahren

BeitragVerfasst: Dienstag 10. Juli 2012, 00:53
von LTfahrer
fahrtenschreiberpflicht und sonntagsfahrverbot ist nicht abhängig vom bundesland so man denn betroffen ist. aber woher sollen wir wissen wie der lt benutzt wird?

steuerhinterziehung? es kommt auf die eigenschaft des autos an und nicht darauf wer und wie es nutzt. oder haben jetzt besitzer von ferienwohnungen kein anrecht mehr auf womo steuer, denn sie können ja zum urlaub die wohnung nutzen und brauchen kein womo :roll:

gruß simon