Beifahrersitzbank die 100.

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Re: Beifahrersitzbank die 100.

Beitragvon diesel3 » Mittwoch 9. März 2016, 01:08

Micha-Schrauber hat geschrieben:
diesel3 hat geschrieben:Und wenn dir die Arbeit des Beziehens zu aufwändig scheint - kannst du die Original-Sitzbank von der Konsole einfach runternehmen und eine 2006er Twingo-Rücksitzbank draufsetzen - da sind die beiden Lehnen gleich einzeln einstellbar
und sie ist auch etwas flacher und breiter. Sitzt sich bequemer. So ne Sitzbank koset bestimmt nicht mehr, als ein
ordentlicher Neubezug. Nur halt ein bissl Arbeit.

Gruß

Hendrik



Und anschliessend mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs sein...ausser man lässt die mit Einzelabnahme eintragen.!!!
Wenn beim Unfall der Gutachter der Versicherung das bemerkt, ist der Versicherungsschutz auch futsch.

Gruß,
Micha


Letzten Freitag bin ich übrigens zum ersten Mal mit dieser Twingo-Sitzbank auf Original-VW-Doppelsitzbank--gestell bei der HU gewesen - Fahrzeug ohne Mängel bestanden. Die Sitzbank ist nicht explizit abgenommen oder eingetragen.

Direkt vor mir ist ein baugleicher Karmann Distance Wide mit Original-VW-Sitzbank auf Original-VW-Doppelsitzbank gewesen.
Da hat die Twingositzbank ja auffallen müssen...

Gruß

Hendrik
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diesel3
 
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Re: Beifahrersitzbank die 100.

Beitragvon tiemo » Mittwoch 9. März 2016, 01:35

Hallo Hendrik!

diesel3 hat geschrieben:Direkt vor mir ist ein baugleicher Karmann Distance Wide mit Original-VW-Sitzbank auf Original-VW-Doppelsitzbank gewesen.
Da hat die Twingositzbank ja auffallen müssen...


Nee, nicht unbedingt. Der TÜV (und Konsorten...) bescheinigen mit der HU-Plakette ja lediglich die Freiheit von erkennbaren Mängeln. Welche Manipulation nun erkennbar ist und welche nicht, das ist eine nebulöse Grauzone.
Es ist halt, wie in unserem Rechtssystem so oft, so geregelt, dass die Prüforganisation zwar einseitig dein Gefährt aus dem Verkehr ziehen darf, auf der anderen Seite aber keinerlei Garantie für den gesetzesgemäßen Zustand nach der erfolgreichen Prüfung übernimmt, nicht mal für den Zeitpunkt der Prüfung.

Meinen LT habe ich mit einem auf dem abgesägten Untergestell einer Doppelsitzbank montierten Einzelsitz (aus irgendeinem Japaner) übernommen, ohne dass sich jemals eine Prüforganisation darüber beschwert hätte (inzwischen ist sogar wenigstens ein LT-Sitz mit VW-Sitzschienen darauf montiert), aber eine spitzfindige Versicherung wird über ihren Gutachter immer einen Grund für einen Regress aus so einem Konstrukt generieren, wenn es hart auf hart geht und wegen Personenschaden hohe Summen im Spiel sind. Ist leider so, möge es nie dazu kommen. Dabei sitzt man auf so einem Konstrukt unter Umständen wesentlich sicherer als auf irgendwelchen PKW-Rückbänken, die bei Tests in der Vergangenheit bei Crashtests kläglich versagten, aber zugelassen sind.

Edit: Ahso, natürlich noch Glückwunsch zur bestandenen HU!

Gruß,
Tiemo
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Re: Beifahrersitzbank die 100.

Beitragvon Micha-Schrauber » Mittwoch 9. März 2016, 14:48

Hallo Hendrik,

Glückwunsch zur HU,
aber nur weil der Prüfer unaufmerksam gewesen ist, und den Umbau der Sitzbank nicht bemerkt hat, macht es das Ganze nicht " legal ", und glaube mir, im Falle eines Schadens, was Gott behüte hoffentlich nie eintritt, und es kommt jemand genau auf dieser Bank zu Schaden, der Unfallexperte findet es mit Sicherheit heraus, und wenn das ein Kriterium zur Zahlungsverweigerung der Versicherung ist, wird diese es mit Freuden wahrnehmen.!!! Einige Male erlebt in der WoMo-Firma-Zeit.

Gruß,
Micha
Schönen Gruß aus Mainz am Rhein !
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