Hi, BiG_Mo!
BiG_Mo hat geschrieben:Nun ja...diese "Spielchen" machen Sinn...wenn man sich ma den neuen Audi A4 anschaut,wo der ganze Krempel in einem "Leuchtkasten" verbaut ist (Standlicht/Abblendlicht(Xenon)Fernlicht,Blinker und Kurvenlicht)...da macht das abdimmen des LED-Gedönses schon Sinn,weil man da aus gewissen Blickwinkeln nix erkennen kann vom Blinker...Da ist das Abdimmen schon ok...
Wenn ich mir diese Generation PKW anschaue, macht daran eh recht wenig Sinn: Schon alleine die Tatsache, dass die Blinkleuchten mit im Scheinwerfer sitzen, ist technischer Humbug und macht so hirnrissige Verbiegungen wie Blinker am Seitenspiegel nötig (diese helfen aber den Werkstätten, denn sie sind bei jedem "Anticken" des Seitenspiegels im Eimer). Da helfen auch keine Spielereien a la Abdimmen der TFL auf der Seite, wo gerade geblinkt wird. Aber, wenn es der technikverliebte Kunde kauft, ist das marktwirtschaftlich ok. Außerdem blinken die Fahrer solcher Autos eh recht selten, so dass ich eigentlich nur darauf warte, dass der Blinker irgendwann mal eine aufpreispflichtige Zusatzausstattung wird
Vielleicht kann die Funktion des Blinkers ja mal der Hauptscheinwerfer übernehmen: Es schaltet sich dann das entsprechende Kurvenlicht ein (wird natürlich sanft angedimmt...), dann blinkt die Standlichtbirne 2.5 mal, um dann vom entsprechenden Hauptscheinwerfer abgelöst zu werden. Bei diesem wird dann das Fahrlicht etwas abgedimmt und über die gedimmte Fernlichtbirne geblinkt, natürlich im entsprechenden Biorythmus des Fahrers und in der Helligkeit abhängig von der Fahrgeschwindigkeit und der Mondphase... - Ist doch schön, was durch einfache Weiterprogrammierung der eingesetzten Microcontroller so alles machbar ist, die dank ständig wachsender Hardwareressourcen schon garnicht mehr wissen, was sie mit ihrer Freizeit anfangen sollen
Aber mal Ironie bei Seite...
BiG_Mo hat geschrieben:bei einem Nachgerüstetem LED_TFL-Satz halte ich das auch für Tinnef.Da isses nämlich nur dafür da,damit die LED´s auch bei Abblendlicht anbleiben dürfen.
Siehe :
Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
* Montageort: Fahrzeugfront
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Quelle: Wikipedia.org
Wenn die dann gedimmt werden,gelten die LED-Laternenn nämlich als zusätzliche Umriss-oder Begrenzungsleuchten.
Aber nicht automatisch. Erstens müssen sie dann auch einen Maximalabstand zum Hauptscheinwerfer einhalten, außerdem brauchen sie beim E-Zeichen auch das Symbol für Begrenzungsleuchten zusätzlich: Obwohl Funktion identisch, kann man also nicht einfach andere TFLs durch Dimmen legal zu Begrenzungsleuchten machen.
BiG_Mo hat geschrieben:Ich fahre an meinem Alltagsauto (Golf II´91 1,6lEcotronic,"frisiert" auf ca 95PS) auch TFL´s mit je 8 LED´s...und die Dinger "brennen" permanent...ohne abschaltung oder Dimmung!!!! Schaltgerät quasi zur optimierung des Leistungsgewichtes wegrationalisiert...einfach mit ner Sicherung auf Klemme 15 und ab dafür...und der Prüfer hat den Wagen damit schon 2x durchgewunken!
Das waren dann sicher Prüfer, die die Korinthenkackerei sinnvollerweise nicht auf die Spitze treiben wollten.
BiG_Mo hat geschrieben:Hab meinem alten Herren an seinen Passat 3BG auch nen Satz angebaut...aber mit Schaltgerät...hab schon 2x auf Garantie ausgetauscht,weil die Schaltgeräte durchflammen und dadurch die LED´s dann inner Wurst sind.Werd den Kram nu auch auf Relais umstricken!
und an den LT kommen die Dinger nich ran...
da gibts dann H-Kennzeichenkonform Nebelscheinwerfer und Standlicht
Wobei mir dabei nicht klar ist, wieso bei durchgehendem Steuergerät LEDs durchbrennen sollten, sofern das Steuergerät nicht auch für die Stromregelung zuständig ist. In diesem Fall kann man die TFL aber sowieso nicht ohne weiteres ohne das dazugehörige Steuergerät betreiben.
Gruß,
Tiemo